RECHTSKURSAKADEMIE
Anmeldung: BA-CA Filalie Universität Wien
Schottengasse 11
Mo.-Fr. 8.30-12.30, 13.30-15.00; Do. bis 17.30 Uhr
Internet: rechtskurs.at - rechtskursakademie
Kursort: Hörsaalzentrum - Schottenbastei 7-9 (vis-a-vis Juridicum)

Prüfungsfragen für Europarecht (FÜM1)
I. Europarecht: Struktur und Entwicklung
1. Was versteht man unter Europarecht im weiteren Sinn und was im engeren Sinn?
2. Was sind die drei Säulen der Europäischen Union?

II. Verfassungsprinzipien
3. Was sind die Verfassungsprinzipien der Europäischen Gemeinschaft?
4. Was wurde in der Lehre durch Ipsen postuliert?
5. Was besagt das Prinzip des Institutionellen Gleichgewichts?
6. Warum sind die Europäischen Gemeinschaften kein Bundesstaat?
7. Warum sind die Europäischen Gemeinschaften keine Internationale Organisation?
8. (4 P) Was sind die kennzeichnenden Elemente der Supranationalität?
9. Welche grundlegenden Aussagen hat der EuGH in den Entscheidungen "Van Gend & Loos" und "Costa/ENEL" getroffen?
10. Präzisieren sie die Rechtsnatur der Europäischen Gemeinschaft!
11. (3 P) Was bedeutet "unmittelbare Anwendbarkeit", "unmittelbare Geltung" und "unmittelbare Wirkung"?
12. (2 P) Was sind die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit von Primärrecht?
13. Nennen Sie wichtige Bestimmungen des Primärrechts, die unmittelbar anwendbar sind!
14. (3 P) Was sind die Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung von EG-Richtlinien?
15. (3 P) Wann können sich natürliche und juristische Personen vor nationalen Gerichten und Verwaltungsbehörden auf Richtlinien berufen?
16. Welche Aussagen hat der EuGH in der Leitentscheidung Van Duyn gemacht?
17. (4 P) Welche Prinzipien / Grundlagen bestehen für die Haftung eines Mitgliedstaates für EG-vertragswidriges Handeln?
18. Was besagt das Estoppel-Prinzip?
19. Was ist in Art. 10 EGV geregelt?
20. (3 P) Was sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtspflicht der Mitgliedstaaten?
21. (3 P) Was sind die Voraussetzungen, dass Art. 10 EGV unmittelbar anwendbar ist?
22. (3 P) Was sind die Voraussetzungen für die Haftung eines Mitgliedstaates für legislatives Unrecht?
23. Warum kann es zu einer Haftung Österreichs für legislatives Unrecht kommen, obwohl dies in Österreich ausdrücklich nicht vorgesehen ist?
24. (5 P) Was sind die Voraussetzungen für die Haftung eines Mitgliedstaates für die Verletzung des Gemeinschaftsrechts?

III. Organe
25. (3 P) Welche Prinzipien haben die Organe der Europäischen Gemeinschaft bei der Verwirklichung der Aufgaben zu beachten?
26. (3+1P) Welche Organe sind am Beschlussfassungsverfahren und am Mitentscheidungsverfahren beteiligt (und welches Prinzip kommt dabei zum Ausdruck)?
27. (6 P) Welche Aufgaben hat der Rat der EG?
28. Was ist der Europäische Rat?
29. (2 P) Was ist der Unterschied zwischen dem Rat der EG und dem Europäischen Rat?
30. (4 P) Welche Aufgaben hat die Kommission?
31. (3 P) Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

IV. Rechtsquellen
32. (2 P) Was versteht man unter Primärrecht ?
33. (2 P) Was sind Allgemeine Rechtsgrundsätze im engeren und im weiteren Sinn?
34. Wo sind die Grundrechte der EG verankert?
35. (2 P) Was versteht man unter sekundären Gemeinschaftsrecht?
36. (2 P) Welche Rechtsakte sind verbindlich und welche unverbindlich?
37. (2 P) Inwiefern ist die Verordnung verbindlich, inwiefern die Richtlinie?
38. Welche Kriterien weist eine Verordnung auf?
39. (2 P) Welche Rechtsakte dienen der Rechtsvereinheitlichung und welche der Rechtsangleichung?
40. (3 P) Was sind die Voraussetzungen für die unmittelbare Wirkung von Richtlinien gegenüber dem Staat?
41. Was versteht man unter den vertikalen unmittelbaren Wirkung von Richtlinien?
42. Mit welchem Prinzip begründet der EuGH die unmittelbare Wirkung von Richtlinien?
43. Was versteht man unter horizontaler unmittelbaren Wirkung von Richtlinien?
44. Haben Richtlinien vertikale oder horizontale unmittelbare Wirksamkeit?
45. Warum können Richtlinien keine unmittelbare Wirkung zwischen Privaten entfalten?
46. (1 P) Was haben Empfehlungen und Stellungnahmen gemeinsam?

V. Auslegung
47.

VI. Rechtsschutz
48. (4 P) Für welche Verfahrensarten ist der EuGH zuständig?
49. (6 P) Über welche Zuständigkeit verfügt das Gericht 1. Instanz?
50. (2 P) Wie kann grob der Rechtsschutz zwischen EuG und EuGH eingeteilt werden?
51. (3 P) Worüber entscheidet der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren?
52. (1 P) Welchen Zweck hat das Vorabentscheidungsverfahren?
53. (2 P) Von wem kann ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet werden?
54. (2 P) Welche Rechtsstellung haben natürliche oder juristische Personen im Vorabentscheidungsverfahren?
55. (2 P) Wann ist ein Gericht berechtigt, wann verpflichtet, ein Vorabentscheidungsersuchen einzuleiten?
56. Was besagt die CILFIT-Regel?
57. (3 P) Wann darf ein letztinstanzliches Gericht nicht den EuGH anrufen?
58. Beschreiben Sie das Vertragsverletzungsverfahren gem Art. 22g EGV!
59. Wer ist aktiv- und passivlegitimiert bei einer Nichtigkeitsklage?
60. Was bedeutet bei der Aktivlegitimation der Nichtigkeitsklage: "privilegiert, semi-privilegiert, und nicht-privilegiert"; und welche sind davon betroffen?
61. Was sind die Rechtsfolgen der Nichtigkeitsklage?
62. Welche Bindungswirkung haben EuGH-Urteile?

VII. Binnenmarkt
63. Was versteht man unter einem Binnenmarkt?
64. Was ist das Kernstück des Binnenmarktes?
65. John Rawls
66. (2 P) Wie wird der allgemeine Gleichheitssatz vom EuGH definiert?
67. (2 P) Was bedeutet direkte/unmittelbare und indirekte/mittelbare Diskriminierung?