Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG)
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Tatbestand
Darlehen, die einer kreditunwürdigigen Kapitalgesellschaft
(in Krise) von einem Gesellschafter gewährt werden
 Sinn: bei Konkurs würde Gesellschafter eine Quote
bekommen - bei Eigenkapital nichts
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Rechtsfolge: Umqualifzierung
Darlehen (Fremdkapital) wird in
Eigenkapital umqualifziert (Umgehungsgeschäft)
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erfasste Gessellschaften
GmbH, AG, Gen. mbH
verdeckte Kapitalgesellschaften
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Krise
zahlungsunfähig, überschuldet
Reorganisationsbedarf (URG)
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Gesellschafter
kontrollierend oder mind. 25% Anteil