Die Fair Value-Richtlinie vom 27. September 2002 (2001/65/EG) ist eine Novelle zu den genannten Richtlinien. Sie schafft die Möglichkeit, bestimmte Finanzinstrumente in Zukunft zu ihrem jeweiligen Zeitwert ("Fair Value") zu bewerten. Damit sollen die Rechnungslegungsrichtlinien an die Entwicklungen der internationalen Finanzmärkte, vor allem an die Verbreitung von Derivaten, und an die internationalen Rechnungslegungsstandards angepasst werden.
Die Fair Value-Richtlinie sieht für die Mitgliedstaaten ein weitgehendes Wahlrecht vor, die Bewertung zum Zeitwert wahlweise oder verpflichtend für alle Gesellschaften oder für Gruppen von Gesellschaften zuzulassen. Ergänzend zur Bewertung zum Zeitwert sieht die Richtlinie zusätzliche Angaben im Anhang und im Lagebericht vor.
Das Wahlrecht wird in dem Gesetzesentwurf so ausgeübt, dass die Bewertung zum Zeitwert nur für den Konzernabschluss vorgesehen wird. In Österreich gibt § 245a HGB bereits die Möglichkeit, den Konzernabschluss nach IAS aufzustellen. Damit ist auch IAS 39, der die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Zeitwert vorsieht, anwendbar.
Zur
Umsetzung der Fair Value-Richtlinie sind daher nur mehr die Vorschriften über
den Anhang und den Lagebericht anzupassen.