ALT - HGB: bis 31.12.2006
NEU - UGB: ab 1.1.2007
347 Satz 2 HGB: diligentia quam in suis

347 UGB: Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers

Art 8 Nr. 2: jede an einem einseitigen Handelsgeschäft
beteiligte Person verpflichtet auch entgangenen Gewinn
349 UGB: beiderseitigen unternehmensgezogenen Rechtsgeschäft: auch entgangener Gewinn
348 HGB: Vollkaufmann kein richterliches
Mäßigungsrecht bei Vertragsstrafe
1336 Abs 2 ABGB: auch Unternehmer richterliches Mäßigungsrecht bei Vertragsstrafe
349 HGB: Bürgschaft: Vollkaufmann: Bürge+Zahler
- keine Schriftform
1355 ABGB: Bürschaft subsidär + Schriftform 1346/2 ABGB
leasio enormis: 351a HGB nicht für Kaufmann
leasio enormis 351 UGB auch Unternehmer / dispositiv
1333 Abs 2 ABGB Verzugszinsen
352 UGB Verzugszinsen
362 HGB Vertragsabschluss durch Schweigen
863 ABGB grundsätzlich nicht möglich
Art 8 Nr. 11 4.EVHGB falsus procurator: Erfüllungsinteresse
Abs 2: kein Verschulden: Vertrauensinteresse
Abs 3: kannte oder kennen musste: Kulpakompensation
1019 ABGB falsus procurator Vertrauensschaden
kein Verschulden: keine Haftung
bei Mitverschulden: 1304 Teilersatz
366 HGB gutgläubiger Eigentumserwerb
367 ABGB gutgläubiger Erwerb:
entgeltlicher Erwerb von einem Unternehmer im gewöhnlichen Betrieb seines Unternehmens

377 HGB Mängelrüge
- bei Kauf
- beiderseitiger Handelskauf
- unverzüglich
- trotzdem wenn arglistig verschwiegen

377 UGB Mängelrüge
- bei Kauf, Werlieferungsvertrag, Tausch, Werkvertrag
- beiderseitiges Unternehmensgeschäft
- angemessene Frist (im Zweifel: 14 Tage)
- wenn versäumt: keine Gewährleistung, SchE, Irrtum
- trotzdem Mangelfolgeschaden + deliktischer SchE
- Abs 3: trotzdem wenn Vorsatz + grob Fahrl.
- Abs 4: rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige
Art 8 Nr 14 EVHGB außergerichtliche Pfandverwertung
im ABGB nur gerichtliche Pfandverwertung
466a ABGB immer außergerichtliche Pfandverwertung
1 Monat nach Androhung
1 Woche nach Androhung bei Unternehmer
Art 8 Nr 20 EVHGB VersendungskaufGefahrtragung: immer 1051 iVm 1048 / 429
Kreditkauf: Art 8 Nr 21 EVHGB: kein Rücktritt nach 918Kreditkauf 1063 ABGB
Kauf auf Borg: Rücktritt nach 918 ABGB
Spezifikationskauf: 375 HGB analog im ABGBSpezifikationskauf 1063b ABGB