Das neue Kartellrecht 2002
Rgl: WettbewerbsG, Kartellgesetz (KartG), in Kraft ab 1.7.2002
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) neu
Generaldirektor für Wettbewerb - weisungsfrei
Aufgaben:
Bundeskartellanwalt (KA) neu
an Weisungen des BM f. Jusitz gebunden
Aufgabe: | Vertretung der öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbs |
Kontrolle der Bundeswettbewerbsbehörde: | |
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Antragslegitimation:
Amtspartei: Parteienstellung, selbst wenn man nicht Antragsteller ist!
Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen:
Missbrauch per se verboten - keine vorherigen Abstellungsanordnung des Kartellgericht notwendig
Rechtsfolgen:
Medienunternehmen
bei ersten Mißbrauchsfall kann Medienentflechtung angeordnet werden
Strafrecht:
Submissionskartelle: Absprachen der Bieter im Vergabeverfahren