Das Kinderbetreuungsgeld
Rgl: KinderbeteuungsG (KBGG) ab 1.1.2002
Das Kinderbetreuungsgeld gebührt nun statt
dem Karenzgeld für alle Kinder,
unabhängig von einer vorangegangen Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen:
Höhe: EUR 14,53 (199,94 öS) pro Tag - ca. Eur 436 (5.999,49 öS) pro Monat
Zuverdienstgrenze: EUR 14.600 (200.900,38 öS) brutto pro Jahr
Berechnung, ob Zuverdienstgrenze überschritten
wird:
(ca. max. EUR 1.144,12)
Bezugsdauer:
Kinderbetreuungsgeld gebührt nur für
ein Kind
(bei Neugeburt beginnt die Dauer neu zu laufen)
Finanzierung: Familienlastenausgleichsfond
besonderer Kündigungsschutz:
d.h. im besten Fall besonderer Kündigungsschutz bis 4 Wochen nach dem vollendeten 4. Lebensjahr