Offene Gesellschaft + Kommanditgesellschaft | |
o | zweckoffen: jeden erlaubten Zweck, auch freiberuflich, land+forstwirtschaftlich |
o | Nachfolger für OHG, KG, EEG (außer Kraft) |
o | nicht Unternehmer kraft Rechtsform iSd § 2 UGB, |
sondern wenn unternehmerisch - § 1 Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens, sonst Verbraucher | |
o | Gründung: Normativsystem - Eintragung konstitutiv |
Vorgesellschaft - alle berechtigt + verpflichtet, auch wenn keine Vertretung § 123 UGB | |
alle Geschäfte gehen auf OG + KG über, Kommanditist haftet vor Eintragung nur beschränkt § 176 UGB | |
o | zwingender Rechtsformzusatz: OG - KG § 18, 19 UGB |
Umstellung bis 1.1.2010 - Registersperre, OHG kann weiter geführt werden | |
o | Rechtsfähigkeit: keine iur. Person, da eigenständige passive Vermögensfähigkeit fehlt - kein Trennungsprinzip |
124 UGB: Gesamthandschaft (Selbstorganschaft, unübertragbar...) - aber nicht Gesamthandeigentum! | |
o | Prinzip der starren Kapitalkonten |
o | Gewinn - Verlustzuweisung: keine 4% Vordividende + 4% gewinnunabhängiges Entnahmerecht mehr |
früher: Mehrheitsberechnung nach Köpfen - nun nach Kapitalanteil | |
vorweg Abgeltungsbetrag (Arbeit) + Haftungsprovision (Komp.) | |
Gewinnausschüttungsgrundsatz, nicht: offenbar zum Schaden + Einlage nicht geleistet | |
Auszahlungssperre: vermindert der Einlage des Kom. durch Verlustzuweisung | |
+ negatives Kapitalkonto durch spätere Gewinnzuweisung abzudecken 169 UGB | |
o | wenn Komm. Einlage geleistet hat, keine Haftung mehr § 171 UGB |
o | Auskunftspflicht des Kom. über Leistung auf die Haftsumme |
o | keine unbeschränkte Haftung des Komm. vor Eintragung mehr ! - nur mehr beschränkt § 176 UGB |
o | Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter § 160 UGB - Nachhaftungsbegrenzung iSd § 38, 39 UGB: |
nur für Verbindlichkeiten, wenn sie vor 5 Jahren nach Unternehmensübergang fällig werden | |
Ansprüche daraus verjähren längstens in 3 Jahren (d.h. insgesamt max. 8 Jahre muss rechen) | |
Voraussetzungen: | |
1. Vereinbarung d. Übergangs d. Rechtsverhältnisse, 2. Mitteilung d. Unternehmensüberg., 3. Widerspruchshinweis | |
Unterschiede: 160 - 38/39 UGB: 1. Eintragung ins Firmenbuch, 2. statt WiderspruchsR Sicherstellung | |
o | unbeschränkte Vertretungsmacht d. Liquidatoren - nicht: Ultra-vires-Lehre |