Pensionssicherungssreform 2003 | |
o | Abschaffung der Frühpension |
Frühpension bei langer Versicherungsdauer wird bis zum Jahr | |
2017 abgeschafft. | |
Die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie die | |
Gleitpension wird ab 1. Jänner 2004 ersatzlos gestrichen. | |
o | Verlängerung der Pensionsbemessungszeit |
Die Bemessungsgrundlage wird von derzeit 15 auf die | |
besten 40 Beitragsjahre verlängert. | |
o | Reduzierung der Pensionsprozente |
Dei Pensionsprozente von bisher 2 Prozentpunkte werden | |
schrittweise auf 1,78 Przentpunkte pro Versicherungsjahr | |
verringert. | |
o | Höhere Abschläge bei Pensionsbeginn vor Regelpensionalter |
Wer vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, bekommt | |
Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr. | |
o | Höhere Zuschläge als Anreiz |
Wird die Pension erst nach dem Regelpensionsalter | |
beansprucht, so bekommt man für jedes Jahr einen | |
Zuschlag von 4,2 Prozent. | |
o | Pflichtbeitrag für Freizeitunfälle |
Zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,1 Prozent für | |
Freizeitunfälle. | |
o | Kindererziehungszeiten höher bewertet |
von derzeit 18 auf 24 Monate erhöht | |
Pro Kind wird der Durchrechungszeitraum für die über | |
15 Jahre leigenden Zeiten um 3 Jahre verkürzt. | |
Die Bemssungsgrundlage für Kindererziehungszeiten | |
auf 150 % des Ausgleichrichtsatzes erhöht. | |
o | Hacklerregelung |
Für Langzeitversicherte (Frauen 40, Männer 45 Beitrags- | |
jahre) ist bis 2013 ein vorzeitiger Pensionsantritt möglich. | |
Für Menschen, die überwiegend unter körperlich oder | |
psychisch besonders belastenden Bedingungen arbeiten, | |
ist bis 2023 ein vorzeitiger Pensionsantritt ebenso möglich. | |
o | In Kraft |
ab 1. Jänner 2004 |