Pensionssicherungssreform 2003
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Abschaffung der Frühpension
Frühpension bei langer Versicherungsdauer wird bis zum Jahr
2017 abgeschafft.
Die vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie die
Gleitpension wird ab 1. Jänner 2004 ersatzlos gestrichen.
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Verlängerung der Pensionsbemessungszeit
Die Bemessungsgrundlage wird von derzeit 15 auf die
besten 40 Beitragsjahre verlängert.
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Reduzierung der Pensionsprozente
Dei Pensionsprozente von bisher 2 Prozentpunkte werden
schrittweise auf 1,78 Przentpunkte pro Versicherungsjahr
verringert.
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Höhere Abschläge bei Pensionsbeginn vor Regelpensionalter
Wer vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, bekommt
Abschläge von 4,2 Prozent pro Jahr.
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Höhere Zuschläge als Anreiz
Wird die Pension erst nach dem Regelpensionsalter
beansprucht, so bekommt man für jedes Jahr einen
Zuschlag von 4,2 Prozent.
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Pflichtbeitrag für Freizeitunfälle
Zusätzlicher Beitrag in Höhe von 0,1 Prozent für
Freizeitunfälle.
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Kindererziehungszeiten höher bewertet
von derzeit 18 auf 24 Monate erhöht
Pro Kind wird der Durchrechungszeitraum für die über
15 Jahre leigenden Zeiten um 3 Jahre verkürzt.
Die Bemssungsgrundlage für Kindererziehungszeiten
auf 150 % des Ausgleichrichtsatzes erhöht.
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Hacklerregelung
Für Langzeitversicherte (Frauen 40, Männer 45 Beitrags-
jahre) ist bis 2013 ein vorzeitiger Pensionsantritt möglich.
Für Menschen, die überwiegend unter körperlich oder
psychisch besonders belastenden Bedingungen arbeiten,
ist bis 2023 ein vorzeitiger Pensionsantritt ebenso möglich.
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In Kraft
ab 1. Jänner 2004