Privatsphäre-Schutzgesetz PrSchG
Eingriffe
in die Privatsphäre kommen nicht so selten vor. Dabei werden bisweilen die
Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten. Zu denken ist beispielsweise
an illegale Telefonüberwachungen, die Überwachung privater Computer
durch Unbefugte, das Anbringen von Kameras an nicht öffentlichen Orten oder
das Auskundschaften und Verwerten von Akteninhalten, die private Belange des Einzelnen
betreffen. Wenn ein Unbefugter in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift,
kann der davon Betroffene schon derzeit Schadenersatz geltend machen. Der Gesetzesentwurf
schlägt vor, dass er dann auch ein "Schmerzengeld" für die
illegale Beeinträchtigung seiner privaten Lebensumstände haben soll.
Die Untergrenze soll 1000 Euro betragen. Bestehende Regelungen (vor allem im Medienrecht)
werden durch die vorgeschlagenen Regeln aber nicht berührt, hier soll sich
nichts ändern.
siehe auch Zivilrechtsänderungsgesetz