Privatsphäre-Schutzgesetz PrSchG
Eingriffe in die Privatsphäre kommen nicht so selten vor. Dabei werden bisweilen die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten. Zu denken ist beispielsweise an illegale Telefonüberwachungen, die Überwachung privater Computer durch Unbefugte, das Anbringen von Kameras an nicht öffentlichen Orten oder das Auskundschaften und Verwerten von Akteninhalten, die private Belange des Einzelnen betreffen. Wenn ein Unbefugter in die Privatsphäre des Einzelnen eingreift, kann der davon Betroffene schon derzeit Schadenersatz geltend machen. Der Gesetzesentwurf schlägt vor, dass er dann auch ein "Schmerzengeld" für die illegale Beeinträchtigung seiner privaten Lebensumstände haben soll. Die Untergrenze soll 1000 Euro betragen. Bestehende Regelungen (vor allem im Medienrecht) werden durch die vorgeschlagenen Regeln aber nicht berührt, hier soll sich nichts ändern.

siehe auch Zivilrechtsänderungsgesetz

Gesetzestext