Strafrechtsänderungsgesetz 2006

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§ 107a beharrliche Verfolgung (Stalking)
wer Z 1 räumliche Nähe einer Person aufsucht
Z 2 den Kontakt zu ihr herstellt
- im Wege der Telekommunikation
- unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder
- über Dritte
unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten
Z 3 Waren oder Dienstleistungen für sie bestellt oder
Z 4 Dritte dazu veranlasst, mit ihr Kontakt aufzunehmen
widerrechtlich
längere Zeit hindurchfortgesetzt und
in einer solchen Weisehandelt, die geeignet ist, das Opfer
in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen
Einstweilige Verfügung nach § 382g EO (Sicherungsmittel, Vollzug, Kostenersatz)
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Umweltstrafrecht
§ 177b und c Unerlaubter Umgang mit Kernmaterail, radioaktiven Stoffen oder Strahleneinrichtungen
§§ 180 und 181 Beeinträchtigung der Umwelt
§§ 181 b und c Umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen
§§ 181 d und e Umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen
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§ 58/3 Verjährungfrist für Genitalversümmelung: ab Volljährigkeit erst
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§ 107 Gefährliche Drohung: nicht auf Antrag, sondern Offizialdelikt
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§ 106/1/Z3 Ehetäuschung und Ehenötigung
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§ 212 Abs 2 Z 1 Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses: auch als Seelsorger
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Inkrafttreten: ab 1.7.2006