Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002
Mit der
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2002 soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der
verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in das österreichische
Recht umgesetzt werden. Damit soll - im Gleichklang mit unseren europäischen
Partnern - das Urheberrecht an neue technische Verwertungsarten (z.B. Digitalisierung,
Internet) angepasst werden. Zugleich dienen die vorgeschlagenen Änderungen
der Anpassung des österreichischen Rechts an zwei im Rahmen der Weltorganisation
für das geistige Eigentum (WIPO) im Jahr 1996 erarbeitete Übereinkommen
(WIPO-Urheberrechtsvertrag - WCT und WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger
- WPPT), die als wichtiger Beitrag für die Modernisierung des internationalen
Urheberrechts angesehen werden; es ist vorgesehen, dass sie von der Europäischen
Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Anpassungsbedarf
besteht für Österreich insbesondere hinsichtlich des Rechts der interaktiven
öffentlichen Wiedergabe, der Anpassung der freien Werknutzungen an die abschließende
Liste zulässiger freier Werknutzungen nach Art. 5 der Richtlinie, des Rechtsschutzes
gegen die Umgehung technischer Maßnahmen, die die Verletzung von Rechten
verhindern sollen, sowie den Schutz von Kennzeichnungen zur elektronischen Rechteverwaltung
und letztlich hinsichtlich gewisser Aspekte der Rechtsdurchsetzung.Gesetzestext
(PDF, 158k)