Das neue Wohnungseigentum
Rgl: Wohnungseigentumsgesetz 2002 - WEG 2002
In Kraft: 1.7.2002
WE-taugliche Objekte:
WE-taugliche Personen:
= Eigentümerpartnerschaft
keine
Teilungsklage während aufrechter Ehe
bei
Auflösung der Ehe:
bis 1 Jahr Unzeit entgegenhalten § 15
solange
ein Partner minderjährig + dringendes Wohnbedürfnis - keine Teilung
bei
Tod: Vindikationslegat des halben Mindestanteils - Anwachsungsrecht
Abweichendes
kann vereinbart werden § 14/4 - Dritter schuldrechtlichen Anspruch
Eigentümergemeinschaft wird ausdrücklich als juristische Person statuiert
Beschlüsse:
zur Kenntnis zu bringen:
Eigentümervertreter bei Interessenskollision des Verwalters § 18ff
Benützungsvereinbarungen nur mehr schriftlich
Vorratsstellung
Alleineigentümer
kann vorläufiges WE begründen § 45ff
Altmietverhältnisse
WEigentümer
tritt in Mietvertrag ein § 4/1
analog 1395 letzter Satz: solange Mieter
noch nicht informiert von Vertragübergang, kann schuldbefreiend an früheren
Vermieter leisten
Ausfallshaftung der Eigentümergemeinschaft § 4/2
Schutz des WE-Bewerbers:
vor Eintragung der Anmerkung der Einräumung von WE dürfen