HGB-Reform - Unternehmensgesetzbuch UGB
o
statt Handelsgesetzbuch - Unternehmensgesetzbuch siehe Unterschiede HGB - UGB
o

§ 1 Kasuistik wird durch eine Generalklausel ersetzt

einzelne Grundhandelsgewerbe durch Generalklausel ersetzt
bisher § 2 Soll-Kaufmann war Generalklausel/Auffangtatbestand
Unternehmer: wer selbständig, planmäßig, auf Dauer, auf einen Markt,
entgeltlich Leistungen anbietet
§ 1 UGB Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens
 § 2 UGB Unternehmer kraft Rechtsform (AG, GmbH, Gen, EWIV, ...)
 § 3 UGB Unternehmer kraft Eintragung
o
neben Firmenbuch auch Unternehmerbuch
Firmenbuch von Gerichten geführt
Unternehmerbuch bei der Wirtschaftskammer
(Zusammenfassung: Firmenbuch, Gewerberegister, Anwaltsverzeichnis,...)
o
primär bei Gesllschaften konstitutive Eintragung
(OHG, KG, EWIV, AG, GmbH, Gen., VersVereine, Sparkassen)
vor ihrer Eintragung: daher nur GesBR
Personengesellschaften: jeden Zweck geöffnet siehe Zusammenfassung
bei Einzelunternehmer Eintragung freigestellt
o

Rechnungslegung: ab über € 400.000 Umsatz / 2 Jahren bzw 600.000 / Jahr

o
Anpassungen des ABGB: §§ 367/2, 466a, 1019, 1179/2, 25b/3 KschG siehe Änderungen ABGB
o
§ 38 UGB statt 25 HGB: Übernahme der Rechtsverhältnisse + Haftung d. Erwerbers
unabhängig von der Firmenfortführung!
Abs 2: Widerspruchsrecht Dritter: binnen 3 Monate ab Verständigung
o
§ 28 Vergesellschaftung gestrichen - (war Spezialtatbestand zu § 25)
o
Einbeziehung der EVHGB ins HGB
o
§ 142 Übernahmeklage gestrichen - (dann nach § 140 Ausschließung)
o
Viertes Buch: Handesgeschäfte ersetzt durch
"unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte"
o
Inkraftreten: ab 1.1. 2007
o
Gesetzestext - Handelsrechts-Änderungsgesetz
o
Erläuterungen